Utting, 14.08.2026 (lifePR) – Steuern: Bonuszahlungen gesetzlicher Krankenkassen können steuerlich relevant sein. Entscheidend ist, ob das Finanzamt die Zahlung als echte Bonusleistung oder als Beitragsrückerstattung einordnet. Seit 2025 gilt gesetzlich: Bis 150 Euro pro versicherte Person und Jahr werden Bonuszahlungen grundsätzlich nicht als Beitragsrückerstattung behandelt. Beträge über 150 Euro können jedoch den Sonderausgabenabzug mindern aber nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der Bonus für Leistungen gewährt wurde, die zur Basisversorgung der Krankenkasse zählen und die die Krankenkasse deshalb bezahlt hat, also etwa eine Schutzimpfung oder eine Krebsvorsorge. Dann bewertet das Finanzamt alle Beträge, die über 150 Euro hinausgehen, als Beitragsrückerstattung. Dieser Betrag wird auf Ihre Sonderausgaben (= absetzbare Krankenversicherungsbeiträge) angerechnet und diese werden damit quasi gekürzt. Wenn Sie aber Boni für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio erhalten, für das Sie einen Beitrag bezahlt haben, dann gilt das als echte Bonusleistung und ist steuerlich nicht relevant.
Krankenkassenwechsel: Lohnt es sich, wegen eines Bonusprogramms die Krankenkasse zu wechseln? Das sollten Sie sich gut überlegen. „Zwar mögen hohe Prämien ein Lockmittel sein, aber letztlich sollte das Gesamtpaket entscheiden, bei welcher Krankenkasse man sich versichert“, betont Gesundheitsexpertin Unger. So bieten viele Kassen interessante freiwillige Leistungen an, die für Sie im individuellen Fall eine bessere gesundheitliche Versorgung bedeuten können. Dazu können zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen gehören, höhere Zuschüsse zu Zahnleistungen, umfangreichere Leistungen im Bereich häusliche Hilfe oder auch spezielle Behandlungsprogramme, wenn Sie chronisch krank sind.
Vor allem sollten Sie auch einen Blick auf den Zusatzbeitrag einer Krankenkasse werfen, bevor Sie einen Wechsel erwägen. Jede Kasse erhebt einen individuellen Zusatzbeitrag, der im Jahr 2026 zwischen 2,18 und 4,4 Prozent beträgt. Damit variiert der Gesamtbeitrag von Kasse zu Kasse zwischen 16,78 und 19 Prozent. Das macht einen deutlichen Unterschied auf dem Gehaltszettel aus. „Wechselt man wegen eines lukrativen Bonusprogramms zu einer teureren Krankenkasse, wird der Bonus von höheren Beitragssätzen schnell ausgeglichen“, so Julika Unger.
Biallo-Tipp: Bereits gesammelte Boni bei einer Krankenkasse sowie freiwillige Zusatzleistungen einer Krankenkasse gehen bei einem Kassenwechsel verloren.
Daten: Manche Maßnahmen eines Bonusprogramms zielen darauf ab, Daten zu sammeln: Etwa Bewegungsprofile über einen Fitness-Tracker oder Apps. „Dabei sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie Ihre Daten auch Drittanbietern – den Anbietern des Trackers oder der App – zur Verfügung stellen“, sagt Verbraucherschützerin Julika Unger.