Utting, 12.08.2026 (lifePR) – „Damit der Bonus nicht verfällt, sollten Versicherte genau darauf achten, welche Fristen ihre Krankenkasse zur Abrechnung vorgesehen hat“, rät Julika Unger, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bei den meisten Bonusprogrammen sammeln Versicherte die Boni über ein Jahr hinweg. Meist gilt das Kalenderjahr von 1. Januar bis 31. Dezember. Oft haben Sie dann bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, Ihre Nachweise einzureichen und Ihre Boni geltend zu machen. Versäumen Sie diese Frist, verfällt Ihr Bonus.
Allerdings gibt es auch andere Regelungen: Manchmal können Sie die Boni bis zum 31. Dezember des Folgejahres einreichen oder Sie sind für eine bestimmte Dauer nach Durchführung der bonusfähigen Maßnahme gültig. Bei anderen Kassen können Sie wiederum den Bonus unbegrenzt geltend machen.
In der Regel können Sie jederzeit, auch während des Jahres, in ein Bonusprogramm einsteigen und oft für das gesamte Kalenderjahr Nachweise einreichen.