Betriebsbedingt gekündigt: Was Sie jetzt tun müssen

Utting, 10.09.2025 (lifePR) – Unternehmen geraten nicht über Nacht in schwierige Fahrwasser. Die Krise kündigt sich an: Aufträge gehen zurück, Abteilungen sollen sparen. Nehmen Sie solche Warnzeichen ernst und sichern sich ab. Konkret: Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für die Kosten einer Kündigungsschutzklage aufkommt, sollte es zu Entlassungen kommen. “Der Abschluss der Rechtsschutzversicherung muss mindestens drei Monate vor der betriebsbedingten Kündigung erfolgt sein, damit sie greift”, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel. Gewerkschaftsmitglieder sind automatisch rechtsschutzversichert. Die Arbeitnehmervertretungen haben Anwälte an der Hand, die Mitglieder rechtlich vertreten. 

Kommt die betriebsbedingte Kündigung überraschend, heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte abzuarbeiten. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend, um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu riskieren. Das geht online, telefonisch sowie persönlich. Mehr dazu gleich.

Darüber hinaus sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen, denn eine Kündigung ist nach drei Wochen automatisch wirksam, es sei denn, sie wird vor Gericht angefochten. Dies gilt selbst dann, wenn Arbeitgeber offensichtliche Fehler gemacht haben. Auch wer nachverhandeln und eine Abfindung herausschlagen möchte, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der betriebsbedingten Kündigung einreichen.

Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel

Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270

Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html

Nach oben scrollen