Nürnberg, 30.06.2026 (lifePR) – Für die meisten Schulabgänger beginnt mit der Berufsausbildung ein neuer Lebensabschnitt. Auch das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nimmt dann an Bedeutung zu. In manchen Fällen kann es günstiger sein, sich dabei den bisherigen Schülerstatus noch zu sichern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen und bietet finanziellen Schutz, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, der Laufzeit des Vertrags, dem Eintrittsalter und dem aktuellen Beruf. Für Schulabgänger ist deshalb auch entscheidend, für welchen Ausbildungsberuf sie sich entschieden haben. Einige Anbieter, darunter die uniVersa, bieten eine optionale Übergangsregelung. Bis zum 31. Juli kann dort der bisherige Schülerstatus noch gewährt werden, auch wenn die Schullaufbahn bereits mit der Zeugnisübergabe erfolgreich abgeschlossen wurde und der neue Berufsstatus sowie die Tätigkeit bei der Berufsgruppe höher eingestuft werden. „Schulabgänger und Eltern sollten sich vor Abschluss eines Vertrags informieren, welche Berufsgruppeneinstufung günstiger ist“, empfiehlt Gruppenleiter Dominik Scholz aus der Vertragsabteilung der uniVersa. Manche Anbieter führen bei einem späteren Berufswechsel auch eine Günstigerprüfung durch und geben die bessere Einstufung weiter. „Zudem sollte sich die BU-Absicherung auch lebensbegleitend ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen lassen“, rät Scholz. Das kann etwa über Nachversicherungsgarantien bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimerwerb sein. Aber auch über eine Verlängerungsoption, falls die gesetzliche Regelaltersgrenze erhöht wird, wie es gerade im Gespräch ist, und der BU-Vertrag länger laufen soll als ursprünglich geplant.