Aachen, 04.02.2025 (lifePR) – Das Bashing der Nachhaltigkeit erhält jüngst neben Klageandrohungen in den USA und mit der OMNIBUS-Initiative der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Europa zur Reduzierung der Bürokratie und Berichtspflichten auch in Deutschland starken Rückenwand. Nahezu alle Parteien wollen das im weiten Konsultationsverfahren neue europäische Nachhaltigkeitsberichtswesen quasi wieder abschaffen, obwohl viele Unternehmen hierzu sowieso berichten werden und damit einen Wettbewerbsvorteil haben. Wir werden am 12.2. eine Studie zur Notwendigkeit der Corporate Sustainabilibilty Redporting Directive (CSRD) vorstellen. Hier gibt es Beiträge von zahlreichen Persönlichkeiten, u.a. unserer Beiräte Prof. Mosbrugger, Prof. Günthert, Prof. Zeidler, Prof. Schwintowski, Vermögensverwalter Florian von Tucher, Analyst Dr. Carsten Zielke und anderen.
Wir legen dar, dass die Akteure von sich aus ein Interesse haben, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen, um ihre Kapitalkosten zu senken. Zudem hat der Bürger ein Recht darauf, dass ihm der Staat vor dem Klimawandel schützt. Das Pariser Abkommen entfaltet über Art. 20a GG die Pflicht zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, es heißt dort: „ Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Ohne Maßnahmen werden Starkregenereignisse zunehmen und die Biodiversität abnehmen, wodurch die Nahrungsversorgung der Bevölkerung gefährdet ist. Damit verfehlt der Staat seine Aufgabe. Für Unternehmen steigt das Risiko ihres Geschäftsbetriebs.
Ein Nichthandeln wird von uns als verantwortungslos ggü. den jetzigen und kommenden Generationen eingestuft. Von daher sehen wir es als äußerst kritisch, wenn jetzt die Nachhaltigkeitsbemühungen der Europäischen Kommission wie auch der Bundesregierung mit dem Hinweis einer überbordenden Berichtsverpflichtung zurückgefahren werden. Ein solider Datensatz hilft, Nachhaltigkeitsbemühungen zu messen und zu vergleichen. Zudem stellt er eine essentielle Grundlage für das Risikomanagement von Banken und Versicherungen dar. Bloße Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter.