Was ist, wenn ich Arbeitsmittel nur teilweise beruflich nutze?
Utting, 15.12.2025 (lifePR) – Wird ein Arbeitsgerät auch privat genutzt, ist grundsätzlich nur ein anteiliger Abzug möglich. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi Bayern) warnt aber: „Eine angestellte Friseurin oder ein Lagerarbeiter werden dem Finanzamt die berufliche Nutzung kaum darlegen können, in allen kaufmännischen, grafischen oder lehrenden Berufen ist das jedoch plausibel.“ Dabei sei eine gewisse private […]
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