Vorsteuerberichtigung: Auf den einzelnen Baum kommt es an
Berlin, 15.02.2024 (PresseBox) – In der Forstwirtschaft ist das Berichtigungsobjekt der einzelne Baum oder das geschlagene und verkaufte Holz, aber nicht der gesamte stehende Baumbestand. Die Details erklärt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber in Niesky. Land- und Forstwirte müssen den einzelnen Baum bei der Vorsteuer berichtigen Möchte ein Land- und Forstwirt zur Regelbesteuerung optieren damit er die Vorsteuer abziehen […]
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