Keine arbeitsrechtlichen Hindernisse für die Beschäftigung von Senioren jenseits des regulären Rentenalters
Utting, 02.02.2026 (lifePR) – Das letzte arbeitsrechtliche Hindernis für die Beschäftigung von Aktivrentnern wurde mit dem jüngsten Rentenpaket beseitigt. Hierdurch wurde auch das so genannte Vorbeschäftigungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz für Arbeitnehmer, die ihr persönliches reguläres Rentenalter erreicht haben, aufgehoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter erreichen, sollen insgesamt bis zu zwölf Mal hintereinander […]