Fremdvergleichsgrundsätze: Was bei Geschäften zwischen Angehörigen gilt
Berlin, 15.01.2024 (PresseBox) – Bei Geschäften zwischen Angehörigen ist immer so zu handeln, als ob es sich um Geschäfte mit Dritten handelt. Die Finanzverwaltung schaut ganz genau hin, ob Verträge vollständig durchgeführt wurden. Sonst sind mögliche steuermindernde Abschreibungen verloren. Es gibt viele Anlässe für Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen oder Gesellschaften. Und nicht selten […]
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