Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014

Sliema, 07.04.2025 (PresseBox) – Erwerb eigener Aktien – 29. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 wurden 0 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt.

Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 24. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:

Datum  /  Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück)  /  Durchschnittskurs (Euro)Volumen (Euro) 
31.03.25  /  –  /  –  /  –
01.04.25  /  –  /  –  /  –
02.04.25  /  –  /  –  /  –
03.04.25  /  –  /  –  /  –
04.04.25  /  –  /  – /  –     

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 04. April 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 104.500              .

Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse.

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.samara-ag.com

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