Neu-Isenburg, 25.03.2024 (lifePR) –
- Abriss des alten Edeka-Marktes dient der Vorbereitung für den zweiten Bauabschnitt am Fachmarktzentrum in Amorbach.
- Für die Abrissmaßnahme wird Schoofs Frankfurt trotz laufenden Sanierungsverfahren von den finanzierenden Banken unterstützt.
- Der Abbruch des alten Edeka-Marktes startet am 02. April 2024, erste Entkernungsarbeiten haben bereits am 18.03.2024 begonnen
Für den Bau des Fachmarktzentrums im unterfränkischen Amorbach hat die Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt einen weiteren Teilerfolg erzielt. Der Projektentwickler und Investor kann mit Unterstützung der finanzierenden Banken und weiteren Geschäftspartnern den Abbruch des alten Edeka-Marktes einleiten. Der Abbruch ist notwendig, damit der zweite Bauabschnitt am neuen Fachmarktzentrum beginnen kann. Die bestehende Photovoltaik-Anlage an den alten Gebäuden wurde für die nachhaltige, energetische Bewirtschaftung des neuen Fachmarktzentrums bereits auf dem Dach des neueröffneten Edeka Marktes montiert.
„Wir freuen uns, dass wir so schnell die Unterstützung der beteiligten Partner zur Fortsetzung dieses Projektes erhalten haben. Das zeigt, dass unsere Partner uns trotz der schwierigen Situation weiter vertrauen“, sagt Mohamed Younis, Geschäftsführer der in einer Insolvenz in Eigenverwaltung befindlichen Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt. Für den bereits eröffneten Einzelhandel in diesem Zentrum ist diese positive Entwicklung von großer Bedeutung. „Der neue Edeka Markt erfreut sich bereits großer Beliebtheit. Umso wichtiger ist es, nun zügig weitere Parkplätze für unseren Mieter Edeka und dessen Kunden zu schaffen und somit auch den zweiten Bauabschnitt vorzubereiten“, führt Younis fort.
Welche nächsten Maßnahmen im Bauablauf folgen können, hängt von den weiteren Verhandlungen mit den Beteiligten ab. „Wir arbeiten uns Schritt für Schritt vor. Unser Ziel ist es weiterhin, den zweiten Bauabschnitt für die Mieter Rossmann und kik noch in diesem Jahr zu realisieren“, sagt Younis. „Ob das tatsächlich wie geplant pünktlich zum Nikolaus sein wird, können wir nicht versprechen, aber wir wollen es versuchen.“
Gespräche mit den jeweiligen Banken und Beteiligten laufen parallel auch bei anderen Projekten. Auch hier ist das Ziel, die Bautätigkeiten sukzessive wieder aufnehmen zu können.
Indes wird weiter an dem Restrukturierungsplan für das Unternehmen gearbeitet. Der Investoren-Prozess mit dem von Schoofs Frankfurt beauftragten M&A-Berater ist bereits fortgeschritten. „Wir werden alle Optionen prüfen und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten finden“, gibt sich Younis optimistisch.
Die Geschäftsführung der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt hatte Mitte Februar 2024 beim zuständigen Amtsgericht in Offenbach am Main einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesen Antrag angenommen, der Geschäftsbetrieb des Unternehmens läuft uneingeschränkt weiter. Nach Angaben der Geschäftsführung ist die notwendige Sanierung Folge der kritischen Marktentwicklung mit gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten, der Zurückhaltung bei der Vergabe von Darlehen und der gleichzeitig gesunkenen Nachfrage und Bewertung von Objekten bei potenziellen Käufern. Das hat im Unternehmen zu wirtschaftlichen Verwerfungen geführt auf die Schoofs reagieren musste, um sich so an die neuen Marktbedingungen anpassen zu können.
Die Geschäftsführung hat dazu Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Partner der bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek, zum Generalhandlungsbevollmächtigten berufen. Er unterstützt mit seinem Team federführend vor allem bei den Restrukturierungsthemen.
Das zuständige Amtsgericht hat für die Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Frankfurt am Main, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er unterstützt das Verfahren und begleitet es im Sinne der Gläubiger.
Die Löhne und Gehälter der mehr als 90 Beschäftigten sind gesichert, da auch in der Eigenverwaltung Insolvenzgeld gezahlt wird.
Hinweis: Die Schoofs Immobilien GmbH mit Sitz in Kevelaer und Köln ist von dieser Entwicklung nicht betroffen. Beide Unternehmen sind rechtlich voneinander getrennte Organe und agieren wirtschaftlich unabhängig voneinander am Markt.
Über eine Eigenverwaltung
Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um die Fortführung und Sanierung des Unternehmens zu unterstützen und eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleitet.
Über den Generalhandlungsbevollmächtigten und die Sozietät Wellensiek
Der von der Geschäftsführung der Schoofs-Gruppe berufene Generalhandlungsbevollmächtigte Prof. Dr. Jan Roth ist Partner der bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie für Erb- und Steuerrecht. Die Sozietät Wellensiek ist eine auf Unternehmenssanierungen spezialisierte bundesweit tätige Partnergesellschaft. Die Experten der Kanzlei besitzen langjährige Erfahrung in der Bewältigung von Krisen national und international tätiger Unternehmen. Die Kernkompetenz liegt in der Insolvenzverwaltung und der Krisenberatung. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für mittelständische und große Unternehmen. Mehr Informationen: http://www.wellensiek.com