Nürnberg, 16.03.2026 (lifePR) – Die Kosten für einen Pkw-Führerschein liegen nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr bei durchschnittlich 3.400 Euro. In der politischen Diskussion ist, wie dies günstiger werden kann. Doch wie geht es nach erfolgreicher Prüfung mit der Kfz-Versicherung weiter?
Wer seinen Führerschein geschafft hat, will meist nur eins: Endlich Autofahren. Unter 18 Jahren ist dies in der Regel meist nur als Begleitetes Fahren möglich. „Bei der Kfz-Versicherung sollte dies gemeldet und geklärt werden, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht“, erklärt Abteilungsleiter Daniel Weidenhammer von der uniVersa Versicherung. Am Markt gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen. Bei der uniVersa ist beispielsweise Begleitetes Fahren unter 18 Jahren beitragsfrei mitversichert. Wer volljährig ist, kann auch allein fahren. „Wird hierzu etwa das Fahrzeug der Eltern genutzt, sollte die Erweiterung des Fahrerkreises auch mit der Versicherung abgestimmt werden“, so Weidenhammer. Einige Anbieter bieten einen Nachlass, wenn vorher Begleitetes Fahren stattfand. „Wer über ein neues Fahrzeug nachdenkt, sollte sich vorher informieren, ob es eine günstige Zweitwagen- oder Eltern-Kind-Regelung bei der Zulassung auf das Kind gibt“, empfiehlt Weidenhammer. Auch eine Übertragung eines vorhandenen Schadenfreiheitsrabattes ist denkbar. Allerdings können Führerscheinneulinge hier meist nur die selbst erfahrenen schadenfreien Jahre nutzen. „Wer noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt hat, sollte sich dennoch erkundigen, wie lange er übertragbar ist und unter welchen Voraussetzungen, ehe er verfällt“, empfiehlt der Versicherungsexperte der uniVersa.