Zugewinnausgleich in Kiel: Immobilien im Alleineigentum richtig bewerten

Kiel, 11.11.2025 (lifePR) – Steht ein Haus oder eine Wohnung in Kiel im Alleineigentum und die Ehe geht auseinander, stellt sich nicht die Eigentumsfrage, sondern die des Vermögensausgleichs. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird nicht das Objekt geteilt, sondern der während der Ehe erzielte Wertzuwachs ausgeglichen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.

Was genau ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich vergleicht Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten. Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen. Ergibt sich ein positiver Unterschied, steht dem anderen Ehegatten die Hälfte dieses Zugewinns als Ausgleich zu.

Alleineigentum: Was gilt fürs Haus?

Alleineigentum bleibt bestehen. Ausgleichspflichtig ist nur die Wertsteigerung während der Ehe – etwa durch Sanierung, Ausbau, Tilgungseffekte oder Marktentwicklung. Wurde die Immobilie erst in der Ehe erworben, zählt ihre gesamte Wertentwicklung ab Kauf.

„Entscheidend ist nicht, wer im Grundbuch steht, sondern was die Immobilie zwischen Eheschließung und Trennung an Wert zugelegt hat“, bringt es Katharina Heid auf den Punkt.

Vor der Ehe gekauft – und jetzt?

Wurde die Immobilie vor der Ehe erworben, gehört ihr Anfangswert zum Anfangsvermögen. Zuwächse in der Ehe (Modernisierung, allgemeine Preissteigerung) sind ausgleichspflichtig. Geschenke und Erbschaften zählen privilegiert zum Anfangsvermögen; nur deren Wertsteigerung in der Ehe fließt ein.

Kredite, Tilgung, Schulden

Offene Darlehen mindern das Vermögen zum jeweiligen Stichtag. Tilgungen während der Ehe erhöhen den Zugewinn des Eigentümers (Vermögensaufbau). Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, ist davon getrennt zu betrachten – für die Zugewinnrechnung zählt der Vermögenseffekt.

Rechenweg der Gerichte (vereinfacht)

Stichtage festlegen: Anfangsvermögen = Tag der Eheschließung, Endvermögen = Zustellung des Scheidungsantrags.

Werte feststellen (Immobilie, Bankguthaben, Schulden).

Zugewinn je Ehegatte ermitteln, Differenz halbieren → Ausgleichsbetrag.Mini-Beispiel: Anfangswert Haus 700.000 €, Endwert 850.000 € → Wertzuwachs 150.000 € → Ausgleich 75.000 €.

Typische Streitpunkte – und wie man sie vermeidet

Wertfeststellung: Ohne belastbare Wertermittlung entstehen Schätzkonflikte.

Baumaßnahmen: Modernisierungen steigern den Wert – Belege und Zeitpunkte dokumentieren.

Verkauf in der Trennung: Bis zur Scheidung nach § 1365 BGB regelmäßig zustimmungsbedürftig; laufender Zugewinnausgleich beachten.

„Eine saubere, stichtagsbezogene Bewertung entschärft 80 Prozent aller Diskussionen – Zahlen schlagen Bauchgefühl“, so Katharina Heid.

Besonderheit: DDR-Ehen

Bei Eheschließungen nach DDR-Recht gelten abweichende Startpunkte und Verteilungsmechanismen; teilweise sind ungleiche Quoten oder besondere Fristen vorgesehen. Betroffene sollten die Altregelungen prüfen lassen.

Warum ein Verkehrswertgutachten hilft

Für die rechtssichere Berechnung sind zwei Werte zentral: der stichtagsbezogene Anfangs- und Endwert. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten (nach anerkannten Verfahren) bildet Bauzustand, Rechte/Lasten und Marktlage in Kiel realistisch ab – Grundlage für Vergleiche, Verhandlungen und gerichtliche Verfahren.

Fazit

Beim Zugewinnausgleich in Kiel entscheidet nicht das Eigentum am Haus, sondern dessen Wertentwicklung in der Ehe. Wer Stichtage, Schulden und Modernisierungseffekte korrekt erfasst und die Immobilie fachlich bewerten lässt, erhält eine faire, belastbare Ausgleichsrechnung – und vermeidet langwierige Auseinandersetzungen.

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