Utting, 10.11.2025 (lifePR) – Was während der Corona-Pandemie einen Anfang nahm und bis dahin als Ausnahme galt, ist inzwischen etabliert: Seit dem 1. Januar 2025 können fast alle psychotherapeutischen Behandlungen auch per Video erfolgen. Dazu gehören auch die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen. Voraussetzung ist, dass der Therapeut oder die Therapeutin dies anbietet und aus therapeutischen Gründen nichts dagegen spricht. Allerdings gilt eine Obergrenze für die jeweilige Praxis: Ärzte und Psychotherapeuten können bis zu 50 Prozent ihrer Patienten im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde versorgen, das gilt für bekannte wie auch unbekannte Patienten. Sollte eine Praxis also keine Videosprechtunde anbieten können, kann das auch daran liegen, dass das Kontigent ausgeschöpft ist.
Zu beachten ist, dass ein persönliches Kennenlernen zumindest in einer ersten Sitzung empfehlenswert und im eigenen Interesse der Patienten ist. Denn sie müssen sich sicher sein, dass sie sich bei dem Therapeuten gut aufgehoben fühlen. Außerdem liefert ein persönlicher Kontakt ein umfassenderes Bild der Persönlichkeit – auf beiden Seiten – was positiv auf den Behandlungserfolg wirkt.
Für eine Behandlung per Video benötigen Sie ein paar technische Voraussetzungen: einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon.