Utting, 08.09.2025 (lifePR) – Das Arbeitslosengeld (ALG, umgangssprachlich auch ALG I) soll Einkommensverluste teilweise ausgleichen bis Betroffene eine neue Stelle finden. Geld vom Amt gibt es aber nur, wenn Beschäftigte in den letzten 30 Monaten mindestens ein Jahr lang gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben. Wer durch eine betriebsbedingte Kündigung in die Arbeitslosigkeit rutscht, erhält in der Regel rund 60 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehalts. Der beitragspflichtige Verdienst des letzten Jahres bestimmt die genaue Höhe. Abgerechnet wird pro Tag. Wer Kinder hat, bekommt mit 67 Prozent etwas mehr. Ihren Anspruch können Sie mit dem Arbeitslosengeldrechner von biallo.de leicht ermitteln. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie in Lohn und Brot waren, desto länger unterstützt Sie das Arbeitsamt. Für zwölf Monate im Job gibt es sechs Monate Arbeitslosengeld, für zwanzig Monate Beschäftigung zahlt das Amt zehn Monate lang. Arbeitssuchende unter 50 Jahren erhalten maximal zwölf Monate lang ALG I. Danach kommt die Grundsicherung. Ältere Beschäftigte, die betriebsbedingt gekündigt werden, erhalten die Versicherungsleistung maximal 24 Monate. Bezieher von ALG I sind über das Amt gesetzlich sozialversichert.
Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel
Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270
Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html
Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html