Utting, 05.09.2025 (lifePR) – Betriebsgröße: Für Firmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten ist es einfach, Mitarbeiter zu entlassen. Sie können Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist schriftlich beenden. Gründe müssen sie nicht nennen, denn für Kleinbetriebe greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Dies gilt erst, wenn Betriebe mehr als zehn Angestellte beschäftigen. Teilzeitjobber zählen dabei anteilig: Wer bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeitet, gilt als halber Beschäftigter. Bei einer Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden fließt der Wert 0,75 in die Berechnung der Mitarbeiterzahl ein.
Wartezeit: Auch Kollegen, die weniger als sechs Monate auf der Gehaltsliste stehen, fallen nicht unter den Kündigungsschutz. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber nur für schwangere Mitarbeiterinnen und Auszubildende (Mutterschutz) sowie Eltern in Elternzeit. Sie sind vor Kündigungen geschützt, auch wenn sie neu im Job sind.
Greift der Kündigungsschutz, gilt der Grundsatz: Keine Entlassung ohne triftigen Grund. Diesen müssen Arbeitgeber nachweisen, damit die Kündigung vor Gericht Bestand hat. Auch für betriebsbedingte Kündigungen gibt es gesetzliche Regeln: “Dringende betriebliche Erfordernisse” müssen einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Diese schwammige Formulierung lässt allerdings Raum für Interpretationen. Kündigungsschutzklagen haben deshalb gute Erfolgschancen. Arbeitgeber müssen dann vor Gericht belegen, dass Jobs dauerhaft wegfallen und Entlassungen sozial gerechtfertigt sind.
Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel
Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270
Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html
Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html