Kurz gefragt: Mountainbike am Bahnhof gestohlen – wer zahlt?

Nürnberg, 11.08.2025 (lifePR) – In der Hausratversicherung sind Fahrräder normalerweise nicht gegen Diebstahl versichert, sondern nur bei Einbruchdiebstahl. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das Einfamilienhaus oder die Wohnung aufgebrochen wurde. Einige Anbieter leisten jedoch darüber hinaus auch bei einem Fahrraddiebstahl außerhalb der verschlossenen Räume. Allerdings gelten hier häufig Ausschlusszeiten, etwa von 22 bis sechs Uhr. „Zudem kann der Versicherer weitere Auflagen machen und die Höhe der Leistung zum Beispiel auf 500 Euro begrenzen“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Solche Auflagen können ein bestimmtes Fabrikat des Schlosses oder die Ankettung an einen festen Gegenstand sein. Geregelt ist dies im Detail in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. „Verbraucherfreundliche Anbieter verzichten auf solche Einschränkungen und leisten rund um die Uhr, wenn das Fahrrad mit einem Schloss abgesperrt war und der Diebstahl polizeilich angezeigt wird“, sagt die Schadenexpertin der uniVersa. Zudem sollte die vereinbarte Versicherungssumme bei Fahrraddiebstahl ausreichen, um sich im Schadenfall ein neues Fahrrad kaufen zu können. Einige Versicherer bieten auch einen komfortablen Vollkaskoschutz für Fahrräder an. Dies ist vor allem für hochwertige und geleaste Räder sinnvoll. Versichert sind dann auch Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus sowie bei E-Bikes auch Akku- und Motorschäden.

Nach oben scrollen