Düsseldorf, 19.02.2025 (lifePR) – Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Aber müssen Gehaltsabrechnungen dem Arbeitnehmer per Post zugeschickt werden oder dürfen sie auch elektronisch bereitgestellt werden? Die Verpflichtung zur Textform kann der Arbeitgeber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (Az.: 9 AZR 48/24).
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