Versicherungstipp: Erwerbsminderungsrente ist kein Vollkaskoschutz

Nürnberg, 16.12.2024 (lifePR) – Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, hat in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wird gewährt, wenn das Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden pro Tag liegt. Zwischen drei und sechs Stunden gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente. Kann man noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, entfällt der Anspruch. Der durchschnittliche Zahlbetrag für Neurentner hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Er stieg von 2013 bis 2023 um 63 Prozent auf 1.001 Euro pro Monat. Hauptgrund hierfür ist eine längere Zurechnungszeit, die vom 60. Lebensjahr auf die Regelaltersgrenze angehoben wurde. Zudem wirken sich krankheitsbedingte Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Beginn der Erwerbsminderungsrente nicht mehr negativ aus. „Trotzdem ist dies kein Vollkaskoschutz“, erklärt die uniVersa Versicherung. Denn in den meisten Fällen reicht der Zahlbetrag nicht aus, um den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Lücke lässt sich am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen. Sie zahlt die vereinbarte Monatsrente, wenn der Beruf zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausgeübt werden kann.

Weitere Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung hier

Nach oben scrollen