Nürnberg, 20.11.2024 (lifePR) – In der Privat-Haftpflichtversicherung besteht für minderjährige Kinder in der Familienpolice automatisch Versicherungsschutz. Alleinerziehende mit einem Kind können ihren Nachwuchs auch namentlich in sogenannten Duopolicen aufnehmen lassen. Mitversichert sind sie dann grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Danach gibt es unterschiedliche Regelungen am Markt. „In den meisten Fällen sind Kinder, solange sie unverheiratet sind und sich in einer Schul- oder unmittelbar beginnenden Erstausbildung befinden, über den Vertrag der Eltern beitragsfrei versichert“, erklärt die uniVersa Versicherung. Als Erstausbildung zählt eine duale Berufsausbildung oder ein Vollzeitstudium und duales Studium. Wird nach dem Bachelorabschluss erst später mit dem Masterstudium begonnen, kann dies bereits zum Ende des Versicherungsschutzes führen. Gleiches gilt, wenn nach der Erstausbildung eine Festanstellung oder ein Referendariat beginnt. Manche Anbieter begrenzen die Mitversicherung von Kindern auf ein bestimmtes Lebensalter, etwa bis zum 23. Lebensjahr. Verbraucherfreundliche Angebote gewähren vereinzelt auch über die Erstausbildung hinaus Versicherungsschutz, solange die Kinder in häuslicher Gemeinschaft bei den Eltern leben. „Am besten sollte man sich ab dem 18. Geburtstag des Kindes bei der Versicherung informieren, wie lange eine kostenfreie Mitversicherung im Detail angeboten wird und sich dies auf Wiedervorlage nehmen“, empfiehlt die uniVersa.
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