Utting, 25.07.2024 (lifePR) – Über das Thema Care-Arbeit und einen finanziellen Ausgleich hierfür zu sprechen, ist besonders wichtig, wenn einer von Ihnen beispielsweise wegen des Nachwuchses einige Jahre erheblich mehr Care-Arbeit leistet und beruflich zurücksteckt. Trennen Sie sich, steht derjenige von Ihnen mit weniger Einkommen erheblich schlechter da. Das gilt insbesondere für Unverheiratete, da der andere Partner dann keine Rentenansprüche abtreten muss. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren, können Sie beispielsweise vereinbaren, dass der Besserverdiener einen Altersvorsorgevertrag für den anderen abschließt. Wenn Sie sich nicht auf einen solchen Vertrag festlegen möchten, können Sie alternativ zum Beispiel auch einen ETF-Sparplan einrichten. Denkbar wäre auch, dass der Betrag, der nach Abzug der gemeinsamen Lebenshaltungskosten übrigbleibt, je zur Hälfte an beide Partner geht. So erhält derjenige mit dem geringeren Einkommen automatisch einen größeren Anteil als bei einer Aufteilung entsprechend der Beiträge zum Gesamteinkommen. Im Beispielfall "Sabine und Klaus" sähe dies so aus, dass Klaus und Sabine jeweils so viel Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlen, dass sie je 500 Euro für sich übrig haben. Sabine müsste dann 1.000 Euro und Klaus 2.000 Euro auf das Gemeinschaftskonto zahlen, um die gemeinsamen Kosten in Höhe von 3.000 Euro zu bestreiten. Sabine erhielte bei dieser Vorgehensweise somit jeden Monat 125 Euro mehr.
Tipp: Gender Pay Gap, Gender Pension Gap – ein Vergleich zwischen den Geschlechtern deckt einige Unterschiede und Ungleichbehandlungen auf. Frauen sind eher von Altersarmut betroffen und haben durchschnittlich eine deutlich geringere Altersrente als Männer. Daher ist Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig.
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